Die weiter sinkenden Coronazahlen lassen einen geregelten Trainings- und Spielbetrieb auf unserem Sportgelände zu!!! Aufgrund zahlreicher Nachfragen fasse ich hier nochmal die wesentlichen Punkte, vor allem die aktuell geltenden Vorschriften für die Umkleide- und Duschkabinen auf:

  • Die Nutzung der Duschen/Umkleiden ist im Untergeschoss je Kabine mit maximal 3 Nutzern parallel, im Erdgeschoss mit maximal 4 Nutzern parallel zulässig. Sollten sich mehr Personen in den Kabinen aufhalten, ist auch dort ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Überwachung der maximal zulässigen Nutzung der Kabinen obliegt den jeweiligen Trainern / Betreuern der Mannschaften. Sollten mehrere Trainings oder Spiele in Folge stattfinden, ist die nachfolgende Kabinennutzung nur nach 30 Minuten Pause und Stoßlüften in dieser Zeit zulässig. Die Koordination der Kabinen- und Platzbelegung ist vor Ort so zu organisieren, dass sich die Teams von aufeinander folgenden Spielen weder im Bereich der Kabinen als auch auf dem Gelände nahekommen (separater und zeitlich abgetrennter Aufwärmbereich).
  • Artikel, die in den Umkleiden und Duschbereichen zurückgelassen werden (z.B. Duschgel/ Shampoo / Kleidung / Schuhe) werden nicht aufbewahrt, sondern aus Hygienegründen unmittelbar entsorgt.
  • Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb ist erlaubt. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept und die Einhaltung der Empfehlungen des RKI. Damit kann Fußball, Handball, Basketball, American-Football, usw. in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden, entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart.
  • Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Bei den Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis empfohlen.
  • Individualsport darf auch in Gruppen von höchstens 10 Personen stattfinden. Die Sportausübung zweier Haushalte bleibt unabhängig von der Personenzahl möglich.
  • Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
  • Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in geschlossenen Räumlichkeiten (gedeckte Sportanlagen, z.B. Sporthallen) zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (Abstand, Desinfektion etc.) nachkommen können.

Über die konkreten Abläufe in euren Mannschaften (Training, Spiele etc.) werdet ihr von euren Trainer*innen informiert. Gerne könnt ihr Euch natürlich jederzeit an das Vorstandsteam der Fußballabteilung wenden.

Auch an dieser Stelle wieder die Bitte Infos aus euren Reihen an mich zu senden, die in den nächsten Newsletter einfließen. Gerne immer jeweils bis zum Ende eines Monats.

 

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Newsletter Juli 2021

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